Abklärung
Abhängig vom Risikograd der Transaktion werden unterschiedliche Abklärungen veranlasst. Diese reichen von der Kenntnisnahme im einfachsten Fall bis hin zu komplexen Bearbeitungen nach dem Vier-bis Sechs-Augen-Prinzip. Je nach Art der Abklärung werden neben dem Kundenberater auch Vorgesetzte sowie Mitarbeiter aus der Compliance-Abteilung involviert. Jeder involvierte Mitarbeiter erhält eine auf seine Aufgaben zugeschnittene Anwendung.
Es ist möglich, den Kundenberater in die Abklärung zu integrieren. Er füllt im Zuge der Abklärung eine elektronische Checkliste aus. Sie wird von Compliance bzw. dem Vorgesetzen visiert oder im Bedarfsfall an den Kundenberater zur Detaillierung zurückgegeben. Alle Arbeitsschritte sind papierlos, die Archivierung erfolgt automatisch.
Alle Beteiligten sind über den elektronischen Workflow eingebunden. Insbesondere bei Finanzinstituten mit einer hohen Anzahl an Transaktionen pro Tag ist ein automatischer Workflow die Grundlage für Effizienz und Sicherheit. Ungewöhnliche Transaktionen oder ein Transaktionsmuster lösen systematisch und verbindlich die definierten Aktivitäten durch die involvierten Personen aus.